Ein Verbotsverfahren sollte meiner Meinung nach nur dann angestrebt werden, wenn es eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.
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Ein Verbotsverfahren sollte meiner Meinung nach nur dann angestrebt werden, wenn es eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.
Auf der Klausur der SPD-Bundestagsfraktion Anfang Januar wurde über viele Gesetzesvorhaben für das erste Halbjahr 2024 gesprochen, auch über das CanG.
Wir als Vertreter der AfD-Fraktion unterstützen den Bundesrechnungshof bei diesem Vorhaben. Aber natürlich dürfen Änderungen bei der Steuergesetzgebung nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen.
Es kann also in keinem Fall die Rede davon sein, man hätte den Vorteil im Dezember bereits gestrichen.
Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert haben.