Antwort 19.12.2024 von Christian Dürr FDP
Allerdings teile ich schon den Ausgangspunkt nicht, den Sie mit Bezug auf den ZEIT-Artikel vom 15. November 2024 konstruieren.
Allerdings teile ich schon den Ausgangspunkt nicht, den Sie mit Bezug auf den ZEIT-Artikel vom 15. November 2024 konstruieren.
ich habe niemals angekündigt, nach der laufenden Legislaturperiode nicht wieder als Abgeordneter antreten zu wollen.
Ganz wichtig vorab: Der Anlage einer ePA kann auch von vornherein widersprochen werden.
Die Frage über den Besitz von Nuklearwaffen ist durch entsprechende internationale Verträge geregelt. Hier ist allem voran, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag zu nennen.