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Für einen Untersuchungsausschuss braucht man eine bestimmte Zahl von Stimmen, die in diesem Falle wohl leider nicht erreicht werden würde. Andererseits ist aber die Staatsanwaltschaft verpflichtet, zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und ein Ermittlungsverfahren gegen die vier betroffenen Abgeordneten eingeleitet werden muss.
Mir liegen zu den aufgeworfenen Fragen aktuell keine Informationen vor. Das neue Gesetz wird aber zeitnah umgesetzt werden.
Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei Monate später wird es in Kraft treten.
Nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag im Januar 2024 sind im Gesetzentwurf noch ein paar wenige formale, nicht-inhaltliche Fehler im Text aufgefallen, die bei der Anfertigung der Urschrift durch das zuständige Bundesamt für Justiz redigiert wurden.
das StARModG wird laut Bundesministerium des Innern und für Heimat im 2. Quartal 2024 in Kraft treten. Wann genau der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet, kann ich Ihnen nicht sagen.