Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
§11b des Tierschutzgesetzes untersagt die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Schäden führen.
§11b des Tierschutzgesetzes untersagt die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Schäden führen.
Für mich als Christdemokrat gilt: Wer vor Krieg, Gewalt und Verfolgung flüchtet, verdient unseren Schutz.
Leider hatten mich die Fragen wegen eines EDV-Fehlers nicht erreicht.
Inzwischen sind alle Fragen beantwortet.
Ich halte eine Null-Toleranz-Regel im Straßenverkehr für geboten, zumindest bis hier mehr Erkenntnisse vorliegen. Vorschnelle Experimente mit Richtwerten verbieten sich angesichts der schlimmen Folgen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis - so wie aller Drogen - haben kann.