Frage von Rafael N. • 14.11.2023

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Verlustverrechnung ist weiter möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.
Ich hielte es jedenfalls für falsch und nicht im Sinne unserer Bürger, Konzepte wie Staatlichkeit oder auch der Staatszugehörigkeit aufzugeben. In meinen Augen sind solche Überlegungen nichts als Träumereien.
Eine Aufhebung bestimmter Gesetze im Vorhinein einer Entscheidung eines Gerichtes, das erst einmal angerufen werden müsste, halte ich für nicht sinnvoll.