Antwort 27.05.2024 von Thomas Krüger SPD
Das bisherige Besetzunsverfahren hat sich aus meiner Sicht bewährt, daher sehe ich hier keinen Änderungsbedarf.
Das bisherige Besetzunsverfahren hat sich aus meiner Sicht bewährt, daher sehe ich hier keinen Änderungsbedarf.