Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort 13.06.2024 von Hakan Demir SPD

Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsbürgerschaften ermöglicht. So können ausländische Personen in Deutschland sich einbürgern lassen, ebenso können Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen. Entsprechend können Sie ab dem 27. Juni die türkische Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.

Hakan Demir
Antwort 13.06.2024 von Hakan Demir SPD

Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.

Portrait von Johann Saathoff
Antwort 13.06.2024 von Johann Saathoff SPD

Selbstverständlich besitzt auch der Deutsche Bundestag das Gesetzesinitiativrecht. Der Deutsche Bundestag macht aber nur eher selten davon Gebrauch. U. U. unterschätzen Sie auch die Komplexität einer solchen Gesetzesänderung.

Portrait von Filiz Polat
Antwort 07.07.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es ist daher leider korrekt, dass Sie sich derzeit aufgrund der fehlenden Arbeitszeitvoraussetzungen noch nicht für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft qualifizieren.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 01.07.2024 von Marco Buschmann FDP

In der Bundesregierung arbeiten wir kontinuierlich daran, die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfolgung von Straftätern, einschließlich der Auslieferungsabkommen, zu verbessern

Portrait von Florian Toncar
Antwort 27.06.2024 von Florian Toncar FDP

Mit dem Wachstumschancengesetz haben wir außerdem die Freigrenze des § 50c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG von 5000 auf 10 000 Euro verdoppelt, so dass nun in weniger Fällen als bisher Freistellungsbescheinigungen für Lizenzzahlungen ausgestellt werden müssen.