Antwort ausstehend von Stephan Mayer CSU
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Sehr geehrter Herr Hübner, sehr geehrter Herr Ball,
ich danke für Ihre Anfrage vom 08.09.2005, die sich mit außenpolitischen
Fragestellungen beschäftigt.

Sehr geehrter Herr Knichelmann,
Ihre Frage läßt sich in wenigen, kurzen Sätzen beantworten:
Zweite Antwort:
Sehr geehrter Herr Moll,
Lieber Herr Recha,
man kann das Ehegattensplitting nur sowohl für Ehepaare OHNE, als auch für Ehepaare MIT Kindern abschaffen. Würde man es nur für Ehepaare OHNE Kinder abschaffen, wäre es nicht mehr das Ehegattensplitting.