(...) Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich persönlich bin für die völlige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Damit wäre auch die Ungleichbehandlung bei der Erbschaftssteuer erledigt. (...)
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(...) Die Union hat jedoch klargestellt, dass sie die Familie als wichtigste Form des Zusammenlebens ansieht. Die Privilegierung der Ehe gegenüber der nichtehelichen Lebensgemeinschaft folgt aus den Vorgaben unseres Grundgesetzes, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen. Der sachliche Schutzbereich des Art.6 Abs.1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". (...)
(...) Den vom Lebenspartnerschaftsgesetz vorgezeichneten Weg der weiteren Anpassung setzt die Große Koalition aber nicht weiter fort. Es muss auch künftig eine klare Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft geben. (...)
Sehr geehrte Damen Cooberg,
(...) Die Privilegierung der Ehe folgt nicht aus unseren Überzeugungen, sondern schon aus dem Grundgesetz, namentlich aus Art. 6 GG. (...)