Frage von Mike B. • 26.08.2005

Antwort von Martin Walcher Die PARTEI • 27.08.2005
Hallo Herr Baaske,
Hallo Herr Baaske,
Sehr geehrter Herr Baaske,
Sehr geehrter Herr Smith,
Sehr geehrter Herr Baaske,
für die Bezieher von Hartz IV hängt bereits heute die Berechnung der Wohnungskosten von den lokalen Mietpreisen ab. Meines Erachtens besteht daher kein gesetzlicher Handlungsbedarf.
Sehr geehrter Herr Smith,