(...) Der neue § 42 AO nimmt die Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung auf und ermöglicht eine sichere Rechtsanwendung. Hervorzuheben ist insbesondere, dass bei der Definition des Missbrauchstatbestandes nicht mehr auf eine Ungewöhnlichkeit der rechtlichen Gestaltung abgestellt wird, sondern – wie nach geltendem Recht und der dazu ergangenen Rechtsprechung – auf ihre Unangemessenheit. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt eine unangemessene rechtliche Gestaltung insbesondere dann vor, wenn sie von verständigen Dritten in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung ohne den Steuervorteil nicht gewählt worden wäre. (...)
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(...) Grund dafür ist im Kern *nicht*´, dass die Diäten seit dem Jahr 2003 nicht gestiegen sind, sondern eine strukturelle Überlegung. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1977 entschieden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags selbst die Höhe ihrer Diäten festlegen müssen. (...)
(...) Nach Schätzung des Ifo-Instituts beträgt das Volumen des Umsatzsteuerbetrugs immer noch rund 14 Mrd.Euro pro Jahr. Vor diesem Hintergrund halte ich es für angemessen, dass Steuerpflichtige bei der Umsatzsteuer-Nachschau mitwirken müssen. Die Umsatzsteuer-Nachschau gewährt kein Durchsuchungsrecht der privaten Wohnung. (...)
(...) Das ändert nichts an der Tatsache, dass Cannabis eine Droge ist. Präventionsmaßnahmen und weitere effektive suchtspezifische Hilfsangebote sollten unserer Ansicht nach daher ausgebaut werden. (...)