Antwort 23.12.2024 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Letzteres Modell würde dazu führen, dass Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten nur den Mindestlohn zahlen, für die Beschäftigten ein wenig mehr Geld in die Rentenkasse einzahlen müssten.
Letzteres Modell würde dazu führen, dass Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten nur den Mindestlohn zahlen, für die Beschäftigten ein wenig mehr Geld in die Rentenkasse einzahlen müssten.
Zunächst möchte ich betonen, dass wir sehr froh sind, dass wir in der Ampel-Regierung eine Erhöhung des Mindestlohns beschlossen haben.
Durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wären mögliche Folgen für den Staat, dass sich die Steuereinnahmen erhöhen, könnten durch höhere Lohnsteuereinnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge weiter steigen.
Frauen sind zwar nach Artikel 12a GG nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet, als Maßnahme der Gleichstellung wird jedoch der Freiwillige Wehrdienst für Frauen geöffnet.