
Sehr geehrter Herr Dreis,
Sehr geehrter Herr Dreis,
Sehr geehrter Herr Viehmann,
(...) Dezember 1983 setzt sich das Bundesverfassungsgericht ausführlich mit der Reichweite des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung auseinander. Es hat in seiner Entscheidung weder die Erhebung noch die Verwendung personenbezogener Daten grundsätzlich für unvereinbar mit der Würde des Menschen erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat neben allgemeinen Anforderungen an einen verfassungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten auch spezifische Erfordernisse für Datenerhebungen im Bereich der Statistik formuliert. (...)
(...) Wie wäre es, wenn Sie selber für ein politisches Amt kandidieren würden? Es muß ja nicht sofort der Deutsche Bundestag sein. (...)
(...) natürlich räume ich dem Verbraucherschutz eine sehr hohe Priorität ein, und nehme das von Ihnen vorgetragene Anliegen sehr ernst. Ich darf Ihnen ebenso versichern, dass ich mir über den von Ihnen geschilderten Sachverhalt im Klaren bin, allerdings habe ich Ihnen die Antwort meiner Anfrage an die Kommission bereits mitgeteilt und Ihnen ebenso in meiner ersten Antwort versichert diese Angelegenheit weiterhin im Auge zu behalten. (...)