
Sehr geehrter Herr Lindner,
Sehr geehrter Herr Lindner,
(...) Entscheidend ist jedoch die Ehrlichkeit der Abgeordneten, die kein Gesetz verordnen kann, sondern nur der Wähler kann durch eine richtige Wahl dafür sorgen. (...)
(...) Die bloße Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes berührt allerdings nicht dessen Wirksamkeit, sondern führt nur zur Anfechtbarkeit innerhalb der vorgesehenen Fristen. Das bedeutet, dass der anfechtbare Verwaltungsakt trotz seiner Mängel grundsätzlich gültig ist und erst im Zuge des Rechtsbehelfsverfahrens (Widerspruch, Klage) vernichtet werden kann, sofern er nicht von der Behörde zurückgenommen oder widerrufen wird. Diese Abweichung vom Prinzip des Vorrangs des Gesetzes ist für Verwaltungsakte im Hinblick auf gleichrangige rechtsstaatliche Belange der Rechtssicherheit zulässig. (...)
(...) Das schließt nicht aus, daß über zahlreiche Einzelfragen gestritten werden kann. Man kann sicherlich auch über die Besteuerung von Sozialversichrungsrenten reden. Wegen der (teilweisen) Besteuerung kann man freilich nicht die Qualität unseres Landes als entwickelte Demokratie in Zweifel ziehen. (...)
Sehr geehrter Herr Humplik,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine heutige Antwort auf Ihre erste Frage vom 26. Mai.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Jahrhundert und spätestens ab dem Jahr 1851 sprach man auch in Preußen von Einkommenssteuer. Die Vorläufer der Mehrwertsteuer entstanden bereits im 15. Jahrhundert. (...)