
(...) eine niedrige Wahlbeteiligung ist kein ausreichender Grund, um Gesetze zu ändern. (...)
(...) eine niedrige Wahlbeteiligung ist kein ausreichender Grund, um Gesetze zu ändern. (...)
Sehr geehrter Herr Gebske,
vielen Dank für Ihre Frage vom 3. August auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de.
(...) Wenngleich eine hohe Wahlbeteiligung als Ausdruck auch innerverbandlicher Demokratie selbstverständlich wünschenswert ist, obliegt es daher jedem einzelnen Mitglied einer IHK, sich für oder gegen die Ausübung seines Wahlrechts zu entscheiden. Die Teilnahme an der Wahl ermöglicht es den Mitgliedern der IHK, an der Gestaltung der Kammer mitzuwirken und damit Einfluss darauf zu nehmen, wie ihre Beiträge eingesetzt werden. Zudem ist eine hohe Wahlbeteiligung in der Regel eher die Gewähr dafür, dass extreme Positionen sich nicht durchsetzen. (...)
(...) Die FDP im Deutschen Bundestag setzt sich deshalb regelmäßig dafür ein, tendenziöse Interpretationen von Wahlbeteiligungen zu vermeiden. Der Grad der Wahlbeteiligung darf nicht dazu missbraucht werden, eigene politische Vorstellungen mit scheinbar objektiven Daten zu begründen. Eine geringe Beteiligung kann sowohl Ausdruck einer hohen Zufriedenheit mit den bestehenden Verfahren und Ergebnissen signalisieren, als auch das diametral Entgegengesetzte. (...)
(...) Der Vollversammlung, die von den Mitgliedern der IHK direkt gewählt wird, kommt dabei die bedeutende Rolle zu, dass sie sowohl den Hauptgeschäftsführer als auch den Präsidenten und das Präsidium wählt. Ich begrüße ausdrücklich das Prinzip und den demokratischen Aufbau der IHK. Die Mitglieder können durch die Wahl der Vollversammlung über die Leitlinien ihrer Interessensvertretung entscheiden. (...)
Sehr geehrter Herr Moebius,