(...) Diese Reform war aufgrund der drastisch gestiegenen Wohn- und Heizkosten mehr als überfällig. Denn von einer sozialen Absicherung des Wohnens kann schon lange keine Rede mehr sein. Seit 2001 sind die Mieten ohne Nebenkosten um 6,5 Prozent gestiegen. (...)
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(...) Die von Ihnen bemängelte Stichtagsregelung halten wir für vorzugswürdig, denn sie führt dazu, dass diejenigen, deren Betrieb vor dem Stichtag geschlossen wurde, keine Ansprüche aus der Zusatzversorgung haben. Die von der Stichtagsregelung negativ Betroffenen sollen die Möglichkeit erhalten, durch Zahlung nachträglicher freiwilliger Beiträge einen Anspruch in der Höhe der jeweils einschlägigen Zusatzversorgung zu erhalten. (...)
(...) Eine einfache Rückkehr zum Recht des FRG ist nicht mehr möglich. Denn würde das FRG wieder für alle Übersiedler angewandt, würden diejenigen schlechter gestellt, die seither von der Umstellung auf das SGB VI profitiert haben. (...)
(...) Dann allerdings kann ich Ihnen sagen, dass bei uns in Deutschland auch für die Kirchen gilt: sie sind steuer- und abgabenpflichtig, immer dann wenn sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, ob es sich um Klöstern und Stiften angeschlossene handwerkliche Betrieben wie Bäckereien, Webereien oder Buchbindereinen oder um größere Unternehmen wie Wohnungsgesellschaften handelt. Sie sehen, auch Kirchen werden wie jeder andere Steuerpflichtige nach Recht und Gesetz zur Lösung finanzieller Aufgaben durch die öffentlichen Haushalte zur Kasse gebeten. (...)