Frage von Gerhard M. • 22.03.2009

Antwort ausstehend von Peter Struck SPD
(...) ich habe nicht vor, den offenen Brief zu kommentieren. (...)
(...) ich halte mich nicht fuer "untragbar" und wuesste auch nicht, an welcher Stelle ich dies zum Ausdruck gebracht haette. (...) Da ich selbstverstaendlich im Falle einer Verurteilung nicht mehr Bundestagsabgeordneter sein koennte, entspraeche umgekehrt eine Mandatsniederlegung tatsaechlich einer Schuldanerkenntnis.
Sehr geehrter Herr Lindner,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes und den aktuellen Entwicklungen bei der Nutzung von Online-Durchsuchungen.
Sehr geehrter Herr Meyer,
Ihre Nachricht vom 22. März 2009 an Herrn Dr. Guido Westerwelle, MdB haben wir erhalten. Der Vorsitzende bat mich, Ihnen zu antworten.