
(...) Das Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB) unterscheidet sich zum BGB in der Zugrundelegung und Anwendung des Römischen Rechts, bspw. im Verhältnis Grundstückseigentümer zum Eigentum von Gebäuden auf fremdem Boden. (...)
(...) Das Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB) unterscheidet sich zum BGB in der Zugrundelegung und Anwendung des Römischen Rechts, bspw. im Verhältnis Grundstückseigentümer zum Eigentum von Gebäuden auf fremdem Boden. (...)
(...) Auch ich bin, bedingt durch Beobachtungen bei einigen ÖPP-Projekten etwa im Bereich der Bundeswehr, eher skeptisch als euphorisch. Nicht immer können Private es besser als der Staat - und manchmal nicht einmal günstiger. (...)
(...) Im EEG sind Vergütungssätze für Biomasseanlagen geregelt, die zwischen kleinen und großen Biomasseanlagen aufgrund der spezifischen Stromgestehungskosten differenzieren. Je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist, desto billiger kann sie Strom produzieren, desto niedriger ist die Vergütung über das EEG. (...)
(...) Für alle Anlagen gilt, dass die EEG-Clearingstelle bis zum 17. April 2009 die laufende Prüfung abschließt und also die Frage klärt, wann sich Anlagen auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden. (...)
Sehr geehrte Frau Eck,
vielen Dank für Ihre Frage.