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(...) Insofern gilt: Die Klassengröße von 19 Schülerinnen und Schülern in sozial schwächeren Stadtteilen und 23 Kindern in allen anderen Primarschulen wird es nur dann von der 1. bis zur 6. (...)
(...) Anders als in laizistischen Staaten, in denen eine strikte Trennung von Kirche und Staat vollzogen wird, übernimmt die Kirche im säkularen Staat Aufgaben im öffentlichen Raum. So wird in Schulen bekenntnisgebundener Religionsunterricht erteilt, dessen Lehrpläne und Ausbildungsordnungen für Religionslehrerinnen und -lehrer in einem staatsvertraglich definierten Verfahren zwischen Staat und Kirchen ausgehandelt werden. Aufgrund des deutschen Kirchenrechts werden die bestehenden muslimischen Verbände allerdings nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. (...)
(...) Die Mönchengladbacher Haushaltslage ist sicherlich nicht nur auf die unzureichende Ausstattung des Bundes zurückzuführen. Denn die durchschnittlichen Finanzierungsdefizite sind 2009 sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kommunalebene im allgemeinen zu verkraften gewesen. (...)
(...) Zwar liegt es auf der Hand, dass eine Reduzierung der Anzahl der in Umlauf befindlichen Schusswaffen zu einer verbesserten Sicherheitslage beitragen kann. (...) Dies ändert aber nichts daran, dass die Landesregierung sich zum Recht auf privaten Waffenbesitz für Personen mit einem legitimen Interesse bekennt. (...)
(...) Jäger, Sportschützen und gefährdete Personen haben ein legitimes Interesse am Besitz von Schusswaffen. Es muss daher bei der Diskussion um das Waffenrecht stets darum gehen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen der Gesamtbevölkerung und den legitimen Interessen der legalen Waffenbesitzer zu finden. (...)