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Das geltende Recht sieht einen Widerspruch gegen Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Die ePA ist keine Voraussetzung, um ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beanspruchen zu können.
Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns dafür ein, dass die Freiwilligkeit für Versicherte bei der weiteren Ausgestaltung der ePA gewahrt bleibt. Zugleich halten wir an der grundsätzlichen Idee fest, dass die ePA bei richtiger Ausgestaltung Datenschutz und Patientenautonomie stärken kann.
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Die Nutzung der ePA folgt strikten Datenschutzrichtlinien. Versicherte behalten die Kontrolle über ihre Daten und können entscheiden, welche Informationen gespeichert und geteilt werden.