Antwort 14.10.2026 von Joachim Herrmann CSU
Von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) wurden keine Weisungen hinsichtlich der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) im Falle von Täuschungshandlungen in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung gemacht.