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Das von Ihnen angesprochene Thema wird ausschließlich auf Bundes- und EU-Ebene entschieden. Zuständig ist daher nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die Bundesregierung. Unabhängig davon lehnen wir in Hamburg eine anlasslose, großflächige Überwachung privater Kommunikation entschieden ab.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung im digitalen Raum ist zweifellos ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das effektive Maßnahmen erfordert. Gleichzeitig ist das Vertrauen in sichere digitale Kommunikation von zentraler Bedeutung, und das digitale Briefgeheimnis darf nicht verletzt werden.
Wir müssen jedoch sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch stets verhältnismäßig und angemessen sind.