Ich lehne Kürzungen bei ambulanter Psychotherapie ab und setze mich für bessere Versorgung mit mehr Kassensitzen ein.
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Hier zeigt sich ein klassischer Zielkonflikt zwischen kurzfristiger Ausgabendämpfung und einer bedarfsgerechten Versorgung. Dieser muss sorgfältig abgewogen werden. Für die Beratungen im Gesundheitsausschuss ist für mich entscheidend, die tatsächlichen Auswirkungen der Zuschläge auf den Versorgungszugang belastbar zu bewerten.
Die im März 2026 beschlossene Honorarkürzung um 4,5 Prozent sollte zum 1. April wirksam werden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ihre Anwendung am 9. Juli 2026 jedoch vorläufig gestoppt; damit ist der Rechtsstreit noch nicht abschließend entschieden.
Um eine Selbstbetroffenheit der politisch Verantwortlichen zu schaffen, fordern wir als AfD erstens die Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung als auch, dass die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung gestrichen wird.