
Antwort 30.09.2022 von Josip Juratovic SPD
Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen.

Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen.
GrenzgängerInnen erhalten sie im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung.
Da können Sie auf meine Unterstützung zählen. Es ist ein Unding, dass wir noch immer so viele Funklöcher in Niedersachsen haben.