Sie haben sicherlich die damaligen Debatten weiterverfolgt und Entlastungen erfahren.
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Anfang dieses Jahres hat das Europäische Parlament einen entsprechenden Gesetzesvorschlag für den Export von Abfällen verschärft.
Aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird auch eine Härtefallregelung finanziert. Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können.
So kam die Entscheidung zustande, dass man sieben Gramm Eigenbesitz erlauben müsse.
Im letzten Jahr haben sich die EU-Institutionen nach zähem Ringen auf die Einführung einer Mindeststeuer von 15 % für große Unternehmen geeinigt.
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.