Antwort 02.06.2026 von Thorsten Frei CDU
Fakt ist, dass es bei der Beamtenversorgung verfassungsrechtliche Grenzen gibt, die man nicht einfach wegdiskutieren kann.
Fakt ist, dass es bei der Beamtenversorgung verfassungsrechtliche Grenzen gibt, die man nicht einfach wegdiskutieren kann.
Evidenzmaßstab im GKV-System: Beitragsmittel nur für wissenschaftlich tragfähig belegte Leistungen
Natürlich setzen wir uns dafür ein.
Die Ihrer Frage zugrunde liegenden Behauptungen und Unterstellung sind insgesamt unzutreffend, zurückzuweisen und unredlich.
Ich stimme Ihnen zu, dass Stasiakten von Politikern grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, natürlich unter Schwärzung personenbezogener Daten Dritter.
Für uns als Die Linke ist klar: Die Energiewende darf nicht ausgebremst, sondern muss sozial gerecht und demokratisch ausgebaut werden.