Die Finanzkommission "Gesundheit" hatte einen klaren Konsolidierungsauftrag. Parallel dazu haben wir ebenfalls eine Strukturkommission Gesundheit eingesetzt, die sich gewiss auch mit der Organisation der Leistungsträgerseite und der Zahl der Krankenkassen befassen dürfte. Diese Ergebnisse, die Basis für weitergehende Reformen sein sollen, erwarten wir zum Jahresende. Dass ich diesen Ergebnissen nicht vorgreifen möchte, dafür haben Sie sicherlich Verständnis.
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Unsere Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas soll in den nächsten Monaten einen Entwurf dafür vorlegen. Da sie im engen Austausch mit dem DGB und weiteren Sozialpartnern steht, vertraue ich darauf, dass sie eine sozialverträgliche Lösung finden wird.
Die Kürzung der psychotherapeutischen Honorare ist kein Beschluss von Bundestag oder Bundesregierung. Über die Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Das Gesetz definiert ihre Tätigkeit nicht als Handel oder Produktion, sondern als persönliche Dienstleistung. Deshalb müssen sie kein Gewerbe anmelden und folglich auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Im Fall unserer Spende handelt es sich nicht um eine Unternehmensspende sondern eine Privatspende einer natürlichen Person.