Antwort 30.03.2026 von Anja Weisgerber CSU
Der Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist vorhanden.
Der Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist vorhanden.
Grundlage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021
Wir begleiten diesen Reformprozess auf Bundesebene und setzen uns dafür ein, dass er weitergeht: Der ÖRR muss in den nächsten Jahrzehnten ein starkes Bollwerk des Vertrauens sein.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Frageportal des Bundeswirtschaftsministeriums
Der Gesetzentwurf ist schon von den federführenden Ministerien auf den Weg gebracht worden. Insofern dürfte das weitere Verfahren nun zügig voranschreiten.
Entscheidend ist: Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.