Unser Sozialstaat ist eine zentrale Stärke unseres Landes. Er sichert Menschen in schwierigen Lebenslagen ab, ermöglicht Teilhabe und trägt wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Diese Verlässlichkeit muss auch in Zukunft erhalten bleiben.
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Das Problem ist nicht das Smartphone. Das Problem sind Plattformen, die Unsicherheit, Vergleichsdruck und Aufmerksamkeit systematisch monetarisieren.
Die Grüne Fraktion begrüßt die Einführung des Bachelor of Laws. Die willkürliche Verkürzung der Rückwirkungsregel durch CDU, SPD und FDP lehnen wir ab.
Unter anderem werden wir im federführenden Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung durchführen, in der das von Ihnen kritisierte Partnereinkommen eine zentrale Rolle spielen wird.
Die Phytotherapie zählt nach dem Arzneimittelgesetz formal zu den „Besonderen Therapierichtungen“, anders als bei der Homöopathie liegen für zahlreiche pflanzliche Arzneimittel jedoch klinische Studien und evidenzbasierte Bewertungen vor. Deshalb wird die Phytotherapie in Medizin und Regulierung differenzierter betrachtet.
Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.