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Auf Grundlage des geänderten Geschlechtseintrags ist eine Änderung der Vornamen auf Wunsch möglich, aber nicht notwendig. Bereits heute gilt zudem, dass der gewählte Vorname nicht über die geschlechtliche Zugehörigkeit informieren muss.
Der Antrag enthält keine erfüllbaren Vorschläge, die wir nicht bereits in Angriff genommen hätten. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt ihn abzulehnen (20/6804).
Ich stimme dem Antrag zu.
Wir von der AfD-Bundestagsfraktion sehen hier dringend Handlungsbedarf.
Meine Fraktion wird dem Antrag der Union zustimmen
Nach eingehenden Beratungen in unserer Fraktion haben wir für den Antrag gestimmt.