Es gibt noch keine abschließenden Ergebnisse, das heißt, es ist immer noch nicht eindeutig geklärt, wer für den Anschlag verantwortlich ist. Insofern weise ich Ihren Täuschungsvorwurf mit aller Vehemenz zurück.
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Eine Mitteilungspflicht bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit ist aktuell nicht geplant.
Das ist kompletter Blödsinn, aber auch kompletter Blödsinn wird durch die Meinungsfreiheit gedeckt
Hierzu wird meiner Kenntnis nach von den Behörden derzeit ermittelt, zudem gibt es Recherchen von Journalisten, die öffentlich verfügbar sind. Mir ist nicht ersichtlich von welcher Quelle ich im Vorhinein hätte informiert werden können.
In Deutschland hat die Generalbundesanwaltschaft im vergangenen Jahr ein Ermittlungsverfahren zur Sabotage an der „Nord Stream“-Pipeline eingeleitet. Es obliegt den ermittelnden Institutionen und der Rechtsprechung sich zu Verdachtsmomenten zu äußern.
Die Ermittlungen und Äußerung von Verdachtsmomenten obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung.