Antwort 09.10.2025 von Stephan Mayer CSU
Das Verfahren hierzu ist eindeutig geregelt: Über etwaige Wahlfehler entscheidet der Deutsche Bundestag im Rahmen der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes und dem Wahlprüfungsgesetz.
Das Verfahren hierzu ist eindeutig geregelt: Über etwaige Wahlfehler entscheidet der Deutsche Bundestag im Rahmen der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes und dem Wahlprüfungsgesetz.
Ihre Sorge um einen transparenten und demokratischen Wahlprozess wird sehr ernst genommen
Es gibt für mich keinen Anlass an der Rechtmäßigkeit der Wahl und ihrer Überprüfungsmechanismen zu zweifeln
Ich bin bei der Abstimmung der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses gefolgt, die Forderung nach einer Neuauszählung zurückzuweisen.
Ich stehe dem nicht entgegen!
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt