Werden Sie der faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen?
Sehr geehrter Herr Miersch,
künftig sollen IFG-Anfragen nur von natürlichen Personen gestellt werden können, die ein berechtigtes Interesse (was immer damit gemeint sein könnte) nachweisen müssen. Außerdem ist mit hohen Gebühren zu rechnen, was viele Menschen von einer Anfrage abhalten wird. Dieses Vorgehen ist mit der Vorstellung von Transparenz in einem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar. Daher bitte ich Sie, der geplanten IFG-Einschränkung nicht zuzustimmen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen aus Hemmingen

Antwort ausstehend von Matthias Miersch SPD
