Das von Ihnen angesprochene Sparpaket für das Gesundheitssystem betrifft in erster Linie die Bundesebene. Als Landtagsabgeordnete habe ich auf entsprechende Entscheidungen im Bundestag leider keinen direkten Einfluss.
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Aber ich denke es wäre sinnvoller, direkt mit Herrn Frohnmeier in den Austausch zu treten, um die Fragen konkret zu klären.
Zum 1. Januar 2026 ist der steuerliche Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro gestiegen.
Das Papier ist ein unverbindlicher Arbeitsstand, kein Beschluss. Klar ist: Einsparungen dürfen nicht zulasten von Kindern & Menschen mit Behinderung gehen.
Ob Homöopathie als Leistung aufgenommen wird oder nicht, sollte nicht nur von ihren Kosten abhängig gemacht werden, sondern auch von starker Evidenz für oder wider ihre Wirksamkeit.
Solche Forschungen sind essenziell, um Abhängigkeiten von fossilen Importen zu reduzieren und neue Märkte zu schaffen – genau deswegen plädieren wir für mehr Investitionen in Forschung und marktwirtschaftliche Anreize.