Die von Ihnen beschriebene Fehlleitung psychiatrischer Notfallbilder mit Transportkosten in einer Größenordnung von 800 bis 1.600 Euro pro Einsatz, oft mehrfach wöchentlich pro Patient, ohne kausale therapeutische Intervention, ist ein Symptom eines jahrelang verschleppten Reformstaus.
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Dafür sind Reformen in unserem Steuersystem und in unseren sozialen Sicherungssystemen dringend notwendig.
Beamte besitzen im Unterschied zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Streikrecht. Das wird ausgeglichen.
Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Dies ist also eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und nicht der Politik.
Dort entscheiden Vertreter:innen von Kliniken, Krankenkassen und Ärzt:innen gemeinsam darüber, nicht der Bundestag.
Die Verantwortung für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich der Erstattung von Arzneimitteln nach § 34 SGB V, liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss. Mit Ihrer Frage können Sie sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium oder auch an meine Kollegin Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig u. a. für Gesundheit, wenden.