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Frage von Margarete P. •

Halten Sie die Verfassung hinsichtlich der Stellung der Beamten noch für zeitgemäß und für vereinbar mit dem Grundgesetzt hinsichtlich "Alle Menschen haben die gleichen Rechte" ? (sinngemäß)

Ein Abgeordneter der CDU (de Vries) antwortete auf eine ähnliche Frage - s.o.- wie folgt:
Warum muss sich das Arbeitsverhältnis der Beamten im Vergleich zu "normalen" Arbeitnehmern grundlegend unterscheiden? Sind normale Arbeitnehmer nicht auch zur Treue gegenüber ihren jeweiligem Arbeitnehmer verpflichtet? Werden die Beamten nicht schon durch ihre lebenslange "Beschäftigungs-Garantie" genug belohnt?

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrte Frau P.,

 

Ihre Nachricht vom 07. Mai hat mich erreicht. 

 

Beamte besitzen im Unterschied zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Streikrecht. Das wird ausgeglichen. Allerdings gibt es viel zu viele Beamtinnen und Beamte. Bei Polizei und Feuerwehr und bei den Spitzen in den Ministerien halte ich das für gerechtfertigt. Ich würde aber das Beamtentum bei Lehrerinnen und Lehrern, an Hochschulen und in anderen Einrichtungen aufheben. Außerdem müssten Beamte und Beamtinnen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ohne dass sie schlechter gestellt werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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