Antwort 03.11.2025 von Stephan Brandner AfD
Die Bundesrepublik sollte so verfahren, wie ein Rechtsstaat verfahren muss.
Die Bundesrepublik sollte so verfahren, wie ein Rechtsstaat verfahren muss.
Ich selbst gehöre diesem Ausschuss nicht an.
Mit Fragen rund um die Bundestagswahl befasst sich der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags - der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Ausschuss derzeit priorisiert behandelt
Sollten konkrete und belastbare Hinweise auf Wahlfehler oder Unregelmäßigkeiten vorliegen, müssen diese selbstverständlich sorgfältig geprüft und – wenn erforderlich – auch rechtlich aufgearbeitet werden
Ich orientiere mich hierbei an dem ergangenen Beschluss.
Das ist das gute Recht der Union, so eine Position zu vertreten. Ich halte diese Position aber für grundlegend falsch.