Antwort 22.02.2022 von Erwin Rüddel CDU
Die Begrenzung des Eigenanteils gilt für alle Pflegebedürftigen bei vollstationärer Pflege, unabhängig von der Trägerstruktur.
Die Begrenzung des Eigenanteils gilt für alle Pflegebedürftigen bei vollstationärer Pflege, unabhängig von der Trägerstruktur.
Zur Wahl eines solchen Berufes gehört aus meiner Sicht auch immer, dass man sich der ganz besonderen Verantwortung bewusst is
Ich habe mich in meiner Amtszeit auf zahlreiche Themen konzentriert und u.a. für eine unserer sog. „Volksdrogen“ das Tabakwerbeverbot erwirkt.
Die Bundesregierung legt keinen Antrag auf eine Impfpflicht vor.
Die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung möchten wir fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen.
Ja, diesem würde ich zustimmen.