Antwort 17.10.2023 von Andrea Lindholz CSU
Tatenlos zusehen ohne dem Hass im Netz paroli zu bieten war für mich die schlechtere Option.
Tatenlos zusehen ohne dem Hass im Netz paroli zu bieten war für mich die schlechtere Option.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Ein Parteienverbot ist ein Instrument unserer Rechtsordnung, das von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes als wichtiges Werkzeug der wehrhaften Demokratie in die Verfassung aufgenommen wurde. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch aus gutem Grund erhebliche verfassungsrechtliche Hürden, weshalb ein Verbotsantrag auf einer soliden rechtlichen Basis stehen muss.

Hohe Subventionen aus dem Staatshaushalt (...) sind weder machbar, noch sinnvoll, noch wünschenswert.