Antwort 05.07.2024 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die im Gesetz vorgesehene Wartezeit ist leider einer der Punkte, welche wir in der politischen Verhandlung über das Selbstbestimmungsgesetz als Kompromiss eingehen mussten
Die im Gesetz vorgesehene Wartezeit ist leider einer der Punkte, welche wir in der politischen Verhandlung über das Selbstbestimmungsgesetz als Kompromiss eingehen mussten
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass Minderjährige ab 14 Jahre die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen.
Minderjährige und Menschen mit Betreuungsbedarf werden wir auch berücksichtigen.
Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.
Das Bundeswahlgesetz legt in § 15 fest: Wählbar ist, „wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“.
Bringe meine Bedenken weiter in die Beratungen ein.