Frage von Nadine S. • 30.06.2025
Antwort ausstehend von Manuel Hagel CDU
Betroffen sind nur fremdgefährdende Personen, deren Gewaltneigung bzw. konkretes Gefahrenpotential auch für die Zeit nach Entlassung durch behandelndes Fachpersonal festgestellt wird.
Kein pauschales Register psychisch erkrankter Menschen in Hessen geplant
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Neukonzeption und der folgenden Umsetzung. Ich bin überzeugt, dass dies im Sinne der Bürger unseres Landes ist und dass am Ende kein finanzieller Schaden entsteht.