Frage von Sebastian S. • 05.07.2025

Antwort ausstehend von Nina Warken CDU
Richter sollen ihr Amt - egal, ob sie Mitglied einer politischen Partei sind oder nicht - unabhängig ausüben. Bei der Einstellung, egal auf welcher Ebene, spielt die Parteizugehörigkeit folglich keine Rolle, mehr noch ist sie Privatsache.
Die bloße Parteienmitgliedschaft – selbst in einer als rechtsextrem eingestuften Partei – kann aus unserer Sicht nicht automatisch pauschal zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen, vielmehr braucht es weiterhin klare rechtliche Kriterien und eine Prüfung von Einzelfällen.