Die Phytotherapie zählt nach dem Arzneimittelgesetz formal zu den „Besonderen Therapierichtungen“, anders als bei der Homöopathie liegen für zahlreiche pflanzliche Arzneimittel jedoch klinische Studien und evidenzbasierte Bewertungen vor. Deshalb wird die Phytotherapie in Medizin und Regulierung differenzierter betrachtet.
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Antwort 13.05.2026 von Matthias Hiller CDU
Antwort ausstehend von Tanja Machalet SPD
Antwort 18.05.2026 von Stephan Pilsinger CSU
Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.
Antwort 13.05.2026 von Simone Borchardt CDU
Phytotherapie ist nicht Homöopathie, entscheidend sind Evidenz, Nutzen und klare GKV-Regeln.
Antwort ausstehend von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.05.2026 von Jan Lehmann SPD
Ich sehe grundsätzlich Reformbedarf bei den Staatsanwaltschaften, halte jedoch andere Reformen, wie den Schutz des Landesverfassungsgerichts, für dringlicher.