Antwort 01.10.2026 von Mareike Lotte Wulf CDU
Kinderschutz steht an erster Stelle. Altersgrenzen können helfen, müssen aber wirksam kontrolliert und durch klare Pflichten für Plattformen ergänzt werden.
Kinderschutz steht an erster Stelle. Altersgrenzen können helfen, müssen aber wirksam kontrolliert und durch klare Pflichten für Plattformen ergänzt werden.
Sehr geehrter Herr Z.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.