Offizier des Heeres, Geschichtsstudium, verschiedene Tätigkeiten in Gastronomie, Verwaltung und produzierendem Gewerbe
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Der Gesetzentwurf zur Aktivrente sieht vor, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können. Beamtinnen und Beamte sind davon nicht betroffen (es sei denn, sie entscheiden sich nach ihrem 67. Lebensjahr dafür, im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen).
Diese Frage wird kontrovers diskutiert. Die Union sieht das Thema skeptisch, da es kein tragbares Finanzierungsmodell darstellt und auch nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Die Pension war ursprünglich als eine Art Ausgleich für das Beamtendasein gedacht, da Beamte in der Regel weniger verdienen als Beschäftigte in der Privatwirtschaft und unparteiisch für den Staat. Allerdings rechtfertigt das nicht den großen Unterschied zwischen Rente und Pension.