Antwort 20.07.2026 von Peter Aumer CSU
Die Beitragsentlastungstarife gelten nach aktuellem Recht nicht als Sparverträge, sondern als Bestandteil der Krankenversicherung.
Die Beitragsentlastungstarife gelten nach aktuellem Recht nicht als Sparverträge, sondern als Bestandteil der Krankenversicherung.
Ja, selbstverständlich rate ich auch weiterhin zur Niederlassung mit Kassensitz
Sehr geehrter Herr A.,
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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