Frage von Gerhard E. • 28.02.2016

Antwort ausstehend von Daniel Kuhnle LKR
(...) Wir können auch dafür sorgen, daß entsprechende Bäume unter Denkmalschutz gestellt werden. (...)
(...) ich trete nicht für ein gesetzliches Rauchverbot unter freiem Himmel ein. Bei Veranstaltungen auch unter freiem Himmel darf der Hausherr im Rahmen seines Rechtes das Rauchen verbieten. (...)
(...) ich kann Ihr Anliegen verstehen. Ich selbst bin Nichtraucher und fühle mich manchmal auch durch Rauch belästigt. In vielen Fällen nimmt der Raucher auf Bitte auch zurück. (...)