Wenn Sie im Jahr 2025 die Nebenkostenabrechnung für 2024 erhalten haben, tragen Sie z.B. die darin enthaltenen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2025 ein. Da der Vermieter verpflichtet ist, diese im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung zu stellen, gibt es keine zeitlichen Konflikte.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 07.08.2026 von Michael Frieser CSU
Antwort ausstehend von Boris Pistorius SPD
Antwort 18.09.2026 von David Preisendanz CDU
Für mich gilt: Wir müssen den Schutz von Kindern im digitalen Raum konsequent verbessern und Strafverfolgungsbehörden wirksame Instrumente zur Verfügung stellen. Gleichzeitig darf dies nicht zu einer flächendeckenden Überwachung privater Kommunikation oder einer grundsätzlichen Schwächung sicherer Verschlüsselung führen.
Antwort ausstehend von Ulrich Siegmund AfD
Antwort 30.09.2026 von Jonas Reiter CDU
Ich spreche mich für die Beibehaltung der derzeit geltenden einjährigen Haltefrist bei Kryptowerten aus.
Antwort ausstehend von Esra Limbacher SPD