Das Konsumcannabisgesetz sieht in § 43 Konsumcannabisgesetz eine Evaluation des Gesetzes vor.
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Das Konsumcannabisgesetz sieht in § 43 Konsumcannabisgesetz eine Evaluation des Gesetzes vor.
Die SPD steht zur kontrollierten Legalisierung von Cannabis und sieht darin einen wichtigen Schritt für Gesundheits- und Verbraucherschutz. Eine Rücknahme des Gesetzes halte ich nicht für sinnvoll.
Da ich nicht Mitglied des Gesundheitsausschusses bin und nicht an dem Gesetz mitgearbeitet habe, entzieht sich Ihre Frage meiner Kenntnis.
Wir unterstützen die Forderungen des Bündnis Transparenzgesetz vollumfänglich
M. Roth betont klar, was auch für mich gilt: Die rote Linie ist und bleibt das Völkerrecht. Arbeit des IStGH darf nicht durch US-Sanktionen gefährdet werden.