Frage von Armin U. • 09.08.2006

Antwort von Stephan Ossenkopp BüSo • 17.08.2006
Sehr geehrter Herr Ulrich,
Sehr geehrter Herr Ulrich,
Sehr geehrter Herr Wiesenhütter,
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Ihre Anfrage betreffend "Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene" beantworte ich gerne wie folgt:
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Sehr geehrter Herr Mylius,
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Ihre beiden Fragen beantworte ich im Zusammenhang.