Antwort 12.01.2026 von Marc Vallendar AfD
Der Begriff Hobbyjagd ist insofern unpräzise. Wir sehen keinen rechtlichen Anpassungsbedarf im Bereich des Jagdrechts.
Der Begriff Hobbyjagd ist insofern unpräzise. Wir sehen keinen rechtlichen Anpassungsbedarf im Bereich des Jagdrechts.
Unser Steuersystem verteilt die Einnahmen föderal auf Bund, Länder und Kommunen. Digitalisierung und KI werden Vereinfachungen für die Bürger ermöglichen.
Die Diäten steigen nie stärker als die allgemeinen Löhne. Sinken die Gehälter bundesweit, wie es etwa 2021 der Fall war, werden auch die Bezüge der Abgeordneten automatisch gekürzt.
Ein erster Schritt wäre, Zucker zumindest nicht länger als Grundnahrungsmittel mit einem Mehrwertsteuersatz von 7% zu besteuern, sondern mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19%.