Frage von Sabine H. • 24.01.2025

Antwort von Mahmut Özdemir SPD • 28.01.2025
Grundsätzlich gilt, dass der beste Verfassungsschutz der Wahltag selbst und die Wahl einer demokratischen Partei im Kampf gegen Rechtsextremismus ist.
Grundsätzlich gilt, dass der beste Verfassungsschutz der Wahltag selbst und die Wahl einer demokratischen Partei im Kampf gegen Rechtsextremismus ist.
Das Parteiverbotsverfahren ist zwar eine rechtliche Option, würde aber nur die Symptome behandeln. Die Ursachen selbst blieben unangetastet.
Ich unterstütze den Antrag zum Verbotsverfahren der AfD.
In der Fraktionssitzung vom 15. Oktober wurde ausführlich über den Gruppenantrag diskutiert. Die Fraktion hat entschieden, sich nicht am Antrag zu beteiligen.
Ich sehe es kritisch, dass die AfD in Kontrollgremien unserer Sicherheitsdienste gewählt wird. Auch eine Koalition mit der AfD lehnen wir eindeutig ab.