Antwort 09.08.2005 von Marcus Weinberg parteilos
Sehr geehrter Herr Reichardt,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich einzeln beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr Reichardt,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich einzeln beantworten möchte.
Sehr geehrter Herr Hansen,

Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf.
