Antwort 21.03.2026 von Holger Dremel CSU
Die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen zum 1. Juli ist im Bayerischen Abgeordnetengesetz gesetzlich verankert und orientiert sich an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Bayern.
Die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen zum 1. Juli ist im Bayerischen Abgeordnetengesetz gesetzlich verankert und orientiert sich an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Bayern.